Liebe Patienten,
der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gelten sollen. Anders als bislang wird nicht mehr zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen unterschieden. Alle Patienten müssen nach §28b Abs. 1 Nr. 5a des Infektionsschutzgesetzes ab dem 01.10.2022 beim Betreten der Praxis eine FFP2- Maske tragen.
Wir bitten Sie höflich, dieses zu beachten.
Ihr Praxisteam Dres. Cordts & Lahmer